Rechtsprechung
   BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 62/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1511
BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 62/66 (https://dejure.org/1966,1511)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1966 - 5 AZR 62/66 (https://dejure.org/1966,1511)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 62/66 (https://dejure.org/1966,1511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erkrankung - Erholungsbedürfnis - Ausheilungsprozeß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1966, 1066
  • DB 1966, 1440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.06.1966 - 5 AZR 541/65

    Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes - Urlaubsverlangen -

    Auszug aus BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 62/66
    Geht man von diesen Rechtsgrundsätzen aus, die auch für die nach dem Bundesurlaubsgesetz bestehende Rechtslage unverändert Gültigkeit haben (vgl» hierzu das Urteil des Senats vom 23» Juni 1966 - 5 AZR 541/65 -), so ist, was das Landesarbcitsgoricht zu treffend erkannt hat, das Urlaubsbegehrcn der Klägerin allerdings nicht bereits deshalb jeder Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs entzogen, weil die Klägerin im Jahre 1963 an mehr Tagen tatsächlich gearbeitet hat als sie Urlaubstage beansprucht» Viel mehr setzt auch in dem vorliegenden Palle das ab schließende Urteil über diese Präge die Abwägung aller vorliegenden Umstände unter dem maßgeblichen Gesichts- (' punkt voraus, ob trotz der geringen Arbeitsleistung V.
  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 482/55

    Nachprüfung durch Revisionsgericht - Revisionszulassung - Berufungsgericht -

    Auszug aus BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 62/66
    Bei der demnach entscheidenden Binzeiabwägung, die zur Verneinung des Rechtsmißbrauchstatbestandes geführt hat, sind dem Landesarbeitsgericht keine Rechlsfehler unterlaufen» Die Angriffe der Revision, die sich lediglich gegen diese Einzelabwägung richten, zwingen dabei den Senat nicht, die Beurteilung des Sachverhalts durch das Landesarbeitsgericht in allen Einzelheiten zu überprüfen und an deren Stelle eine eigene Beurteilung zu setzen» Denn die Anwendung' des Begriffes des Rechtsmißbrauchs, der einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, unterliegt wie die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe überhaupt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur daraufhin, ob der Rechts begriff selbst verkannt ist, ferner ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und schließlich, ob die Beurteilung, insbesondere wegen Übersehens wesentlicher Umstände, offensichtlich fehlerhaft ist; im übrigen liegt die Bewertung im Beurteilungsspiclraum der Tatsacheninstanz (vgl» BAG 6, 36 ff»/ 39 J 6 = AP Kr, 38 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 491/88

    Muß der Arbeiter bei Vertragsschluß oder bei Beschäftigungsbeginn arbeitsfähig

    Soweit die Revision sich dagegen wendet, daß das Landesarbeitsgericht entscheidend auf die ärztlichen Feststellungen abgestellt hat, kann sie keinen Erfolg haben, weil die Feststellung und Würdigung der tatsächlichen Umstände und Besonderheiten des Falles Aufgabe und Befugnis der Tatsacheninstanz ist (vgl. nur Senatsurteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 62/66 - AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 511/79

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Dabei ist nach den Gesamtumständen des einzelnen Palles zu beurteilen, ob ein Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers besteht (BAG AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch [zu 2 der Gründe] m.w.N.; AP Nr. 4 bis 7 aaO).
  • BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84

    Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in

    Der Begriff der unzulässigen Rechtsausübung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der Nachprüfung in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und schließlich, ob die Beurteilung wegen Übersehens wesentlicher Umstände insbesondere bei der Abwägung der gegenseitigen Interessen offensichtlich fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 62/66 - AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAG Urteil vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP Nr. 3 zu § 273 BGB, zu II 6 a der Gründe).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 414/83
    Im übrigen liegt die Bewertung im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz (BAG Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 62/66 - AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75

    Ausschlußfristen - Übergangsgeld

    In der Revisionsinstanz ist insoweit ohnehin nur begrenzt nachprüfbar, ob im Einzelfall Rechtsmißbrauch vorliegt oder nicht (BAG AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 416/83
    Im übrigen liegt die Bewertung im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz (BAG Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 62/66 - AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 927/78
    Sie ist, sofern sie nur vertretbar ist, einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu I der Gründe]; BAG AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch [zu 2 6.
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 415/83
    Im übrigen liegt die Bewertung im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz (BAG Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 62/66 - AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • BAG, 24.08.1972 - 5 AZR 184/72

    Urlaubsbegehren - Urlaubsjahr - Krankheitszustand - Erholungsbedürfnis

    2 Rechtsfehlerhaft ist jedoch, die Bejahung des Rechtsmißbrauchstattestandes im vorliegenden Fall durch das Landesarbeitsgericht An sich hat hier das Revisionsgericht nur zu prüfen, oh das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff des Rechtsmißbrauchs frei von Rechtslritum angewandt hat und ob die notwendige Emzelabuagung alle wesentlichen Umstande des Emzelfalles berücksichtigt und frei von Widersprüchen und Verstoßen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssatze ist (BAG AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) Die Einzelabwagung erscheint hier von durchgreifendem Rechtsirrtum beeinflußt.
  • BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 321/66

    Mutterschutz

    Damit hält das Landesarbeitsgericht sich ersichtlich an die Grundsätze, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung als maßgebend für die Beurteilung der Frage bezeichnet hat, ob ein Urlaubsbegehren wegen zu geringer tatsächlicher Arbeitsleistung im Kalenderjahr rechts mißbräuchlich ist (vgl. AP Kr» 82, 87 und 88 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; zuletzt Urteil vom 30« Juni 1966 - 5 AZR 62/66 -, zur 'Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 501/78
  • BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 548/78
  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht